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   BGH, 16.06.1977 - 2 StR 137/77   

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BGH, 16.06.1977 - 2 StR 137/77 (https://dejure.org/1977,1709)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1977 - 2 StR 137/77 (https://dejure.org/1977,1709)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1977 - 2 StR 137/77 (https://dejure.org/1977,1709)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1977 - 2 StR 137/77
    Die in engem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehenden Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO a.F. sind demnach in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen worden (vgl. BGH JZ 1954, 56 - Leitsatz - BGH NJW 1955, 394 Nr. 15 - Leitsatz - BGH bei Herlan GA 1971, 38; BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75 -).
  • BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1977 - 2 StR 137/77
    Die in engem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehenden Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO a.F. sind demnach in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen worden (vgl. BGH JZ 1954, 56 - Leitsatz - BGH NJW 1955, 394 Nr. 15 - Leitsatz - BGH bei Herlan GA 1971, 38; BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75 -).
  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 348/75

    Mangelhaftes Führen von Handelsbüchern unter dem Aspekt des fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 16.06.1977 - 2 StR 137/77
    Die in engem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehenden Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO a.F. sind demnach in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen worden (vgl. BGH JZ 1954, 56 - Leitsatz - BGH NJW 1955, 394 Nr. 15 - Leitsatz - BGH bei Herlan GA 1971, 38; BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75 -).
  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 258/87

    Fortsetzungszusammenhang zwischen einem Vergehen nach § 283 Abs. 1 Nr. 5

    Nach ständiger Rechtsprechung können Vergehen gegen § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB und gegen Nr. 7 a derselben Vorschrift (ebenso wie Vergehen gegen die insoweit gleichlautenden Vorschriften des § 283 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 a StGB) in Fortsetzungszusammenhang stehen, weil sie sich gegen dasselbe Rechtsgut richten, dasselbe Rechtsgebot verletzen - die Verpflichtung, im Interesse der Gläubiger die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu machen - und im wesentlichen gleichartige Begehungsformen aufweisen (BGH, Beschl. vom 14. Februar 1980 - 2 StR 864/79; ebenso BGH wistra 1984, 144; BGH bei Holtz MDR 1981, 100 und 1979, 806; BGH Beschlüsse vom 11. November 1986 - 1 StR 564/86, vom 16. Juni 1977 - 2 StR 137/77; vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 309/80

    Unterlassene Führung von Handelsbüchern - Mehrfache Verstöße gegen die

    Hat ein Täter erkannt, daß die mangelhafte Buchführung ihn außerstande setzt, seiner ihm bekannten Bilanzierungspflicht zu genügen, und nimmt er dies billigend in Kauf, so sind die Verstöße gegen die Pflicht, Handelsbücher ordentlich zu führen, und die Verpflichtung, Bilanzen zu ziehen, in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen worden (BGH, Beschluß vom 16. Juni 1977 - 2 StR 137/77 - mit Nachweisen).
  • BGH, 23.05.1979 - 3 StR 145/79

    Verurteilung wegen unterlassener Buchführung und Nichtaufstellung der Bilanzen -

    Die in engem tatsächlichem und rechtlichen Zusammenhang stehenden beiden Vergehen sind demnach in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen worden (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75 - und vom 16. Juni 1977 - 2 StR 137/77 -).
  • BGH, 27.11.1980 - 2 StR 657/80

    Billigende Inkaufnahme der Undurchführbarkeit der Erstellung einer Bilanz als

    Bei solcher Sachlage sind aber die Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen, so daß nur wegen eines Bankrottvergehens zu verurteilen ist (BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75; Beschluß vom 16. Juni 1977 - 2 StR 137/77; Beschluß vom 17. Oktober 1979 - 3 StR 295/79; Beschluß vom 24. September 1980 - 3 StR 309/80).
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